Verkehrssicherung
Die Unfallfolgehilfe kann bei Lagen, die eine Verkehrssperrung erfordern, diese übernehmen oder bereits dort eingesetzte Kräfte anderer Organisationen ablösen. Hier zahlt sich die Erfahrung unserer Einsatzkräfte bei den regulären Sperrungen wie z.B. der Freilichtbühne aus, damit die Einsatzstelle nicht durch Individualverkehr behindert wird oder Fußgänger gefährdet werden.
Betreuung
Das klassische Betätigungsfeld der Unfallfolgehilfe ist die Betreuung von unverletzten Personen. Menschen, die in jeglicher Form vom Einsatz betroffen sind, aber keine ärztliche Hilfe benötigen, werden durch unsere Einsatzkräfte versorgt. Bei Bedarf kann den Personen z.B. temporär ein Aufenthalt in unserer Dienststelle angeboten werden, wodurch die Lage am Einsatzort übersichtlicher wird und die betroffenen Personen etwas Abstand und Ruhe gewinnen, bevor dann eine weitere Lösung gefunden wird. Auch die Versorgung kleinerer Personengruppen vor Ort durch Getränke oder Essen ist eine Einsatzmöglichkeit der UFH. Dies ist jedoch nicht mit den Maßnahmen von Kriseninterventionsteams zu verwechseln. Wir verstehen uns hauptsächlich als die Logistiker, welche Personen von A nach B bringen.
Unterstützung bei Lagen
Die Unfallfolgehilfe wird durch unsere regulären Einsatzkräfte gestellt, welche nach benötigter Stärke alarmiert werden. Dadurch kann die UFH auch Einsatzkräfte anderer Organisationen bei Bedarf auch ohne konkrete Lage unterstützen. Zum Beispiel war die Unfallfolgehilfe bereits in Vergangenheit bei Stürmen aktiv und hat im Gebiet der anfordernden Polizeiinspektion bei der Beseitigung von Gefahrenstellen im Straßenverkehr wie z.B. umgefallene Verkehrszeichen oder anderen Hindernissen in Eigenregie geholfen. Dadurch kann für die Bürger die Gefahr in solchen Situationen vermindert werden, ohne Polizeieinsatzkräfte hierbei zu binden.
Alarmierung
Die Unfallfolgehilfe kann ausschließlich durch andere Organisationen alarmiert werden. Hierzu ist die Rufnummer des Bereitschaftshandys bei der Einsatzzentrale der Polizei sowie in einigen Polizeiinspektionen und der Integrierten Leitstelle hinterlegt. Die Alarmierung ist rund um die Uhr möglich. Haupteinsatzzeit ist Montag bis Freitag von 18:00 – 06:00 Uhr sowie durchgehend Fr. 18:00 Uhr – Montag 06:00 Uhr und feiertags durchgehend.
Kostenfrei
Die Unfallfolgehilfe arbeitet ausschließlich ohne Kostenberechnung. Damit ist der Einsatz für alle Betroffenen kostenlos und auch die Person, welche den Alarm initiiert, völlig kostenfrei. Die im Einsatz entstehenden Kosten werden durch unsere Einsätze wie z. B. bei den Stadtläufen, Freilichtbühne usw. – bei denen unsere Mitglieder ehrenamtlich im Einsatz sind – gedeckt.
Geschichte
Die Unfallfolgehilfe wurde 1992 ins Leben gerufen. In Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Augsburg wurde damals die Idee geboren, der ACO e. V. könnte die Lücke schließen, die sich bei vielen Einsätzen ergibt: Verletzte werden durch den Rettungsdienst versorgt, die Polizei erledigt die polizeiliche Aufnahme, die Unfallstelle wird ggf. durch die Feuerwehr abgesichert – Genau den Personen in der „Grauzone“, die zwar im Fahrzeug aber unverletzt sind, sollte geholfen werden. Seitdem ist die Unfallfolgehilfe bereits bei hunderten von Einsätzen ausgerückt. Viele davon sind bis heute in Erinnerung: